Erwerb der Fachkunde in Hypnose zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung
(EBM-Ziffer 35120; GOÄ- bzw. GOP-Ziffer 845):
Inhalt der Abrechnungsziffer ist eine mindestens 15minütige Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose. Im EBM zählt diese Intervention zu den übenden Verfahren.
Dafür ist die Teilnahme an zwei Seminaren von je 16 Std. erforderlich, wobei der Abstand zwischen den beiden Seminaren mindestens ein halbes Jahr betragen muss.
Für Psychologischen Psychotherapeuten:
Als erstes Seminar ist das Einführungsseminar verpflichtend (B1: "Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie"). Das zweite Seminar kann aus B2 - B7 frei gewählt werden (Achtung: B8 ist hier nicht geeignet).
Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
Als erstes Seminar ist das Einführungsseminar verpflichtend (B1/KE: Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie"). Das zweite Seminar kann aus B2-B7 oder aus K1-K6 frei gewählt werden (Achtung: B8 und K7 sind hier nicht geeignet).
Verhaltenstherapeutisch und systemisch fundiert arbeitende Psychotherapeut:innen dürfen diese Ziffer in Kombination mit sonstigen Behandlungsziffern abrechnen (z.B. 35120, 35121, 35125, 35152, 23220).
Neu ist seit Einführung der Akutbehandlung, dass der EBM nun die Anwendung von Hypnose auch für tiefenpsychologisch fundiert und psychoanalytisch arbeitende Psychotherapeut:innen zumindest für die Akutbehandlung (35152) und für psychotherapeutische Gespräche (23220) nicht mehr ausschließt!
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